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   BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01   

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https://dejure.org/2002,7254
BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01 (https://dejure.org/2002,7254)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01 (https://dejure.org/2002,7254)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2122/01 (https://dejure.org/2002,7254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Aussicht auf Erfolg - Gegenvorstellung - Verletzung von Prozeßgrundrechten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; StPO § 33a
    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs; Erhebung einer Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Erhebung einer Gegenvorstellung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswegerschöpfung nur ausnahmsweise geboten, nämlich dann, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Erhebung einer Gegenvorstellung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswegerschöpfung nur ausnahmsweise geboten, nämlich dann, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Erhebung einer Gegenvorstellung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswegerschöpfung nur ausnahmsweise geboten, nämlich dann, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2122/01
    Die Erhebung einer Gegenvorstellung ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswegerschöpfung nur ausnahmsweise geboten, nämlich dann, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ).
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